Fragen und Antworten
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- Fällt Ihre Heizung plötzlich aus, wenden Sie sich an Ihren Fachbetrieb für Sanitär, Heizung, Klima (SHK). Lässt die Heizung nicht mehr reparieren, bietet sich vielleicht der Einbau einer Second-Hand-Heizung für den Übergang zu einer neuen Heiztechnik an.
- Finden Sie eine individuelle Lösung für Ihre Versorgung, etwa eine Wärmepumpe plus Photovoltaik. Informieren sich darüber, welche Technik zur Wärmeerzeugung an Ihrem Wohnort praktikabel und wirtschaftlich einsetzbar ist. Es ist auch möglich zunächst von Öl auf Erdgas zu wechseln (und die erneuerbare Energiequelle später zu ergänzen). Hilfe bieten Energieberater und Installateurbetriebe. Kontakte erhalten Sie z.B. über die Handwerkskammer Aachen.
- Schließen Sie sich mit mehreren Hausbesitzern aus der Nachbarschaft zusammen. Das kann das Kosten beim Stellen von Anträgen, bei Materialbestellungen und Handwerkerdienstleistungen sparen.
- Beginnen Sie damit, Ihre Immobilie energetisch zu sanieren: Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Außenwände lassen sich dämmen, undichte Fenster und Türen erneuern. So müssen Sie weniger heizen und die Heizwärmekosten sinken.
- Datenerhebung und -verarbeitung: Die für Analysen erforderlichen Daten müssen von verschiedenen Quellen gesammelt werden, wobei Datenschutzbestimmungen zu beachten sind. Oft sind die Daten in unterschiedlicher Qualität und in verschiedenen Formaten vorhanden, was das Zusammenführen und Aufbereiten zeitintensiv macht.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ermöglicht es Kommunen erst seit dem 1. Januar 2024, die erforderlichen Daten von den zuständigen Stellen, wie Energieversorgern oder der Schornsteinfegerinnung, anzufordern. Die Integration dieser Vorschriften in das Landesrecht ist noch nicht abgeschlossen.
- Zahlreiche Beteiligte: An der Erstellung eines Wärmeplans sind viele Interessengruppen beteiligt. Ihre Einbindung und Koordination sind entscheidend, aber auch aufwändig.
- Vergabeprozess: Für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ist umfangreiches Fachwissen erforderlich. Deshalb wird diese Aufgabe fast immer an spezialisierte Unternehmen vergeben. Vom Erstellen des Leistungsverzeichnisses bis zur Auftragsvergabe kann es sechs bis acht Monate dauern.
- Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist nicht zu unterschätzen. Bereits die Datensammlung und die Überführung der Daten in den digitalen Zwilling ist mit hohem Aufwand und damit Zeit verbunden. Deshalb wollten wir frühestmöglich mit dieser Aufgabe starten.
- Die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie die Vergabe der kommunalen Wärmeplanung braucht einen zeitlichen Vorlauf sowie detaillierte Planung.
- Durch die frühzeitigen Beschlüsse konnte die Gemeinde Vettweiß noch von der Bundesförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative profitieren.
- Die konkrete Ausgestaltung und Detailplanung schließt sich an die kommunale Wärmeplanung an. Werden also Eignungs- oder Fokusgebiete für z. B. Wärmenetze identifiziert, können sich weitere Machbarkeitsstudien anschließen. Der Bau eines Wärmenetzes ist eine umfangreiche technische und wirtschaftliche Maßnahme und dauert von Idee bis Anschluss von ersten Verbrauchern in der Regel zwischen sechs und acht Jahre.
- Ein Bundesbeschluss wurde bereits seit der Erwähnung im Koalitionsvertrag diskutiert und ein Gesetz war abzusehen. Dadurch entsteht seit Beginn des Jahres 2024 eine große Nachfrage an qualifizierten Dienstleistern, die dadurch stark ausgelastet sind. Durch den frühzeitigen Start konnte die Gemeinde Vettweiß ein kompetentes Dienstleister-Team beauftragen.
Sie können Ihre Heizung wie gewohnt weiternutzen. Es kann aber sinnvoll sein, sich schon jetzt über Ihre zukünftige Wärmeversorgung Gedanken zu machen. Droht Ihre Heizung zum Beispiel unreparierbar auszufallen („Heizungshavarie“)? Wollen Sie schon jetzt auf erneuerbare Energie umsteigen oder einfach Heizenergie sparen? Dann haben Sie u.a. folgende Möglichkeiten:
Der Klimawandel sorgt dafür, dass es immer häufiger extreme Wetterereignisse gibt. Dazu gehören zum Beispiel lange Hitzeperioden, Trockenheit und starker Regen. Um das Klima besser zu schützen, hat sich die Bundesregierung ein Ziel gesetzt: Deutschland soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Das bedeutet, dass dann möglichst keine klimaschädlichen Treibhausgase mehr ausgestoßen werden.
Ein großer Teil dieser Treibhausgase entsteht, wenn Erdöl oder Erdgas verbrannt werden, um Strom oder Wärme zu erzeugen. Besonders viel Energie wird für das Heizen von Gebäuden und für die Wärmeversorgung in der Industrie benötigt. Deshalb spielt die Wärmeversorgung eine wichtige Rolle beim Klimaschutz.
Bei der Stromerzeugung kommt inzwischen schon etwa die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel aus Wind- und Sonnenkraft. Beim Heizen ist der Anteil erneuerbarer Energien aber noch deutlich geringer. Deshalb muss die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren klimafreundlicher werden. Das nennt man Wärmewende.
Damit das gelingt, braucht jede Kommune einen Wärmeplan. Darin wird untersucht, wie viel Wärme gebraucht wird und welche klimafreundlichen Möglichkeiten es vor Ort gibt – zum Beispiel die Nutzung von erneuerbaren Energien oder von Abwärme aus Betrieben. So kann die Wärmeversorgung Schritt für Schritt umgestellt werden. Das Ziel ist, dass die Menschen auch in Zukunft sicher, bezahlbar und möglichst klimafreundlich mit Wärme versorgt werden.
Die kommunale Wärmeplanung hilft dabei, die Wärmeversorgung in der Gemeinde für die Zukunft zu planen. Ziel ist eine Wärmeversorgung, die möglichst klimafreundlich ist und nur noch wenige Treibhausgase verursacht.
Dafür wird zuerst untersucht, wie die Wärmeversorgung heute aussieht. Anschließend wird geprüft, welche Möglichkeiten es in Zukunft gibt. Auf dieser Grundlage entsteht ein Plan für die Wärmewende. Er zeigt, welche Art der Wärmeversorgung in den verschiedenen Gebieten der Gemeinde sinnvoll und voraussichtlich möglich ist.
Dabei werden zum Beispiel Gebiete betrachtet, in denen ein Wärmenetz aufgebaut werden kann. Auch Gebiete, in denen in Zukunft möglicherweise ein Wasserstoffnetz infrage kommt, werden untersucht. In anderen Gebieten können einzelne Heizsysteme, wie Wärmepumpen oder Holzheizungen, die beste Lösung sein.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Orientierung für die zukünftige Entwicklung. Sie zeigt die Richtung vor und hilft dabei, die weiteren Schritte in der Gemeinde aufeinander abzustimmen. Sie ist jedoch kein fertiger Bau- oder Umsetzungsplan.
Aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben sich keine direkten Verpflichtungen. Niemand muss deshalb eine bestimmte Heizung einbauen. Umgekehrt besteht auch kein Anspruch auf eine bestimmte Art der Wärmeversorgung.
Der Wärmeplan legt außerdem noch nicht fest, wann oder wo ein Wärmenetz gebaut wird, wer es baut oder welche Kosten entstehen. Diese Entscheidungen werden erst in den nächsten Planungsschritten getroffen. Auch die Suche nach Unternehmen oder anderen Betreibern für ein Wärmenetz braucht Zeit.
Fazit: Am Ende der kommunalen Wärmeplanung wissen Bürgerinnen und Bürger besser, welche Möglichkeiten der Wärmeversorgung in ihrem Wohngebiet voraussichtlich bestehen. Das hilft Eigentümerinnen und Eigentümern dabei, ihre zukünftigen Investitionen in eine Heizung oder andere Energieversorgung besser zu planen.
Die kommunale Wärmeplanung kann nur gelingen, wenn viele Menschen und Organisationen zusammenarbeiten. Dazu gehören die Gemeinde, Energieversorger, Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger.
Zu Beginn werden wichtige Daten gesammelt. Diese kommen zum Beispiel von Energieversorgern, Schornsteinfegern, Betreibern von Strom- und Wärmenetzen sowie von größeren Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch.
Im weiteren Verlauf der Wärmeplanung finden mehrere Treffen mit den beteiligten Gruppen statt. Dort können sie ihre Ideen und Erfahrungen einbringen. Gemeinsam wird besprochen, welche Möglichkeiten es für eine klimafreundliche Wärmeversorgung gibt und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Außerdem werden viele weitere Gruppen in die Planung einbezogen. Dazu gehören zum Beispiel Handwerksbetriebe aus den Bereichen Heizung, Sanitär und Klima, Schornsteinfeger, die Landwirtschaft, Energieagenturen, Energiegenossenschaften, die Politik sowie die Öffentlichkeit.
Informationen zu öffentlichen Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger werden auf dieser Plattform veröffentlicht.
Die kommunale Wärmeplanung steht vor mehreren Herausforderungen, die den Prozess verlangsamen können. Hier sind einige der Hauptaspekte:
Das Wärmeplanungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Bundesgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Aufstellung eigener Gesetze; das Landesgesetz verpflichtet anschließend die Kommunen. Die Landesgesetzgebung ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Gemäß Bundesgesetz sind Kommunen verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu entwickeln. Für Städte mit einer Größe von mehr als 100.000 Einwohnern muss der kommunale Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Alle anderen Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung in ganz Deutschland verbindlich. Ihr Ziel ist es, auf kommunaler Ebene machbare und kostengünstige Wege zur klimaneutralen Wärmeversorgung zu erarbeiten und diese dann in Zusammenarbeit mit den lokalen Beteiligten zu realisieren.
Die Gemeinde Vettweiß beschäftigt sich bereits seit Ende 2022 mit der kommunalen Wärmeplanung. Dies hat mehrere Gründe:
Der Umstieg wird vom Bund durch finanzielle Förderungen gezielt unterstützt. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. Zudem gibt es Steuerermäßigungen. Eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten gibt es in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) werden zudem die Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale gefördert. Dazu gehört zum Beispiel der Basischeck bei Ihnen vor Ort zu Hause oder der Solarcheck. Die Beratungen sind teilweise kostenlos. Für Terminvereinbarungen und Rückfragen zu den Beratungsleistungen nutzen Sie bitte die kostenlose Hotline der Verbraucherzentrale: 0800 809802 400. Die Verbraucherzentrale bietet außerdem verschiedene Online-Themenabende rund um die Themen Sanierung und Heizung an. Termine finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale.
Förderungen gibt es auch für die Beratungsleistung eines Energieeffizienzexperten. Das BMWE übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten, maximal 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser beziehungsweise 850 Euro für Mehrfamilienhäuser. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena):
FAQ „GModG“
Grundsätzliches zum Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG
- Energie-Effizienz-Experten (EEE)
- Service und Beratung: Unsere Angebote für Sie | Verbraucherzentrale NRW
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, ersetzt bzw. verändert wesentliche Teile des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, auch als Heizungsgesetz bekannt. Es regelt Anforderungen an Heizungen, Gebäude, Neubauten, Energieausweise, Solarenergie und Gebäudetechnik. Beim Heizungstausch entstehen andere Wahlmöglichkeiten; zugleich gelten neue Anforderungen an bestimmte Heizsysteme und Gebäude.
Nein. Eine funktionierende Heizung muss durch das GModG nicht ausgetauscht werden. Relevant wird das Gesetz beim Heizungswechsel und beim Neubau.
Nein. Eine Wärmepumpe ist nicht vorgeschrieben. Eigentümer können grundsätzlich zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen, zum Beispiel Wärmepumpe, Wärmenetz, Hybridheizung, Biomasse, Solarthermie, Gas- oder Ölheizung. Technologien mit erneuerbaren Energien oder geringeren CO₂-Emissionen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Klimawandel zu begrenzen. Wichtig ist ein Vergleich der langfristigen Gesamtkosten.
Ja, das bleibt grundsätzlich möglich. Wird eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut, müssen ab 2029 schrittweise gesetzlich zugelassene Brennstoffe eingesetzt werden. Die Mindestanteile steigen von 10 Prozent ab 2029 auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung kann beim Einbau günstiger sein. Zur vollständigen Betrachtung sollten künftige Brennstoffpreise, CO₂-Kosten, Verfügbarkeit gesetzlich zugelassener Brennstoffe, Wartung und mögliche Nachweispflichten mitgerechnet werden.
Prüfen Sie Anschaffungskosten, laufende Brennstoffkosten, CO₂-Kosten, Wartung, Fördermöglichkeiten, Lebensdauer, Versorgungssicherheit, Eignung des Gebäudes und Alternativen wie Wärmepumpe, Wärmenetz oder Hybridlösung. Berücksichtigen Sie auch die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung. Diese finden Sie ebenfalls auf dieser Website.
Für ein Erstgespräch kann eine qualifizierte Energieberatung die verfügbaren Optionen einordnen.
Sprechen Sie mit einem Fachunternehmen Ihres Vertrauens, vergleichen Sie mehrere Lösungen und klären Sie frühzeitig, welche Fördermöglichkeiten infrage kommen. Eine Energieberatung kann dabei helfen, die passende Entscheidung zu treffen. Für neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen gibt es in solchen Fällen Übergangsregelungen. Die Pflicht zur Einhaltung der Mindestanteile kann je nach Zeitpunkt des Einbaus erst nach zwölf Monaten greifen oder für zwölf Monate nach den bisherigen Anforderungen fortgelten.
Für private Wohngebäude im Bestand sieht das GModG keine Solarpflicht vor. Die bundesweiten Pflichten betreffen vor allem Neubauten sowie bestimmte Nichtwohngebäude. In NRW ist ein Solarpflicht bei Neubau bereits seit dem 01.01.2026 durch Landesrecht geregelt.
Für Neubauten werden die Anforderungen schrittweise anspruchsvoller. Ab 2030 müssen alle Neubauten den Nullemissionsgebäude-Standard einhalten, also besonders hohe Anforderungen an Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß erfüllen. Außerdem werden Solarenergie und die Betrachtung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen wichtiger.
Mieter entscheiden meist nicht über die Heizungsart, sind aber von Heizkosten, Nebenkosten und Modernisierungskosten betroffen. Das GModG enthält deshalb Kostenaufteilungs- und Mieterschutzregeln, insbesondere bei neuen Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen und bei Wärmepumpenmodernisierungen. Wichtig bleibt: Heizkostenabrechnung, Verbrauch, CO₂-Kosten und Modernisierungskosten genau prüfen.
Mieter entscheiden meist nicht über die Heizungsart, sind aber von Heizkosten, Nebenkosten und Modernisierungskosten betroffen. Das GModG enthält deshalb Kostenaufteilungs- und Mieterschutzregeln, insbesondere bei neuen Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen und bei Wärmepumpenmodernisierungen. Wichtig bleibt: Heizkostenabrechnung, Verbrauch, CO₂-Kosten und Modernisierungskosten genau prüfen.
Weiterführende Links:
Sanierungsrechner für Ihre Immobilie: KfW-Sanierungsrechner
Lassen Sie sich beraten von unabhängigen Experten:
Weitere FAQ zum GModG und BEG EM: